Im Werk Kallmerode ist zum Zweck der Rekultivierung die Annahme von unbelastetem Boden möglich. Den angelieferten Boden veiwenden wir zur Verfüllung und Wiedernutzbarmachung unserer Lagerstätte, damit diese Flächen wieder für die Landwirtschaft genutzt werden können.
Die Bodenannahme ist nur bei Vorlage eines aktuellen und baustellenbezogenen Gutachtens nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV), Annahme von Boden der Klasse O (BM-0) gern. Anlage 1, Tab. 3, Bodenklasse Ton möglich.
Das Gutachten ist rechtzeitig mit der komplett ausgefüllten und unterschriebenen Anlieferungserklärung (siehe Formulare) beim Verkauf in Hedemünden einzureichen.
Die Genehmigung durch den Verkauf ist abzuwarten.
Kleinmengen bis zu 200 to können ohne Gutachten zu einem Mehrpreis (siehe Preisliste) angeliefert werden. Hier ist die Annahmeerklärung direkt an der Waage auszufüllen.
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